Wer in Österreich ein Unternehmen gründet oder mit einem Partner ins Geschäft einsteigt, stolpert früher oder später über einen Begriff: das Firmenbuch. Es klingt nach trockener Bürokratie, ist aber das zentrale Gedächtnis der Wirtschaft – und für viele Entscheidungen unverzichtbar. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie das Firmenbuch kostenlos abfragen, einen amtlichen Auszug bekommen und welche Kosten tatsächlich anfallen.

Einträge im Firmenbuch (2024): ca. 500.000 ·
Tägliche Aktualisierung: direkt aus der Justizdatenbank ·
Rechtsgrundlage: Unternehmensgesetzbuch (UGB) ·
Kostenloser Basisauszug: ja, über Justiz Online

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Die genauen Kosten für eine Firmenbucheintragung variieren je nach Rechtsform und Aufwand
3Zeitleisten-Signal
4Wie es weitergeht

Das Firmenbuch ist das zentrale elektronische Register der österreichischen Justiz – kein bloßes Telefonbuch, sondern ein rechtssicherer Datensatz für alle Unternehmen.

Fünf Fakten zum österreichischen Firmenbuch – ein Muster an Transparenz und Aktualität.
Merkmal Wert
Offizielle Webseite firmenbuch.at (firmenbuch.at – Offizielles Portal der österreichischen Justiz)
Tägliche Aktualisierung Ja, direkt aus der Justizdatenbank
Kostenloser Auszug Ja (Basisauszug)
Amtlicher Auszug Kostenpflichtig, sofort online
Rechtsgrundlage Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Was ist das Firmenbuch?

Definition und Rechtsgrundlage

  • Das Firmenbuch ist ein öffentliches Register für Unternehmen in Österreich (Österreich.gv.at – Amtliches Lexikon)
  • Es wird von den Landesgerichten geführt (Österreich.gv.at – Gerichtsorganisation)
  • Eintragungen basieren auf dem Unternehmensgesetzbuch (UGB)
Der Kern

Das Firmenbuch ersetzt in Österreich das frühere Handelsregister. Seit 2001 ist es vollständig elektronisch – das bedeutet tagesaktuelle Daten und ortsunabhängige Abfrage.

Das Firmenbuch dient als zentrale, öffentlich zugängliche Datenbank für alle juristisch relevanten Informationen über Unternehmen. Jede natürliche und juristische Person hat das Recht, Einsicht zu nehmen und Auszüge anzufordern – eine Grundlage für Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr.

Welche Daten enthält das Firmenbuch?

  • Firmenname und Rechtsform (Österreich.gv.at – Registerinhalt)
  • Sitz des Unternehmens
  • Geschäftsführung und Vertretungsbefugnisse (USP.gv.at – Unternehmensservice)
  • Gesellschaftsvertrag und Satzungsänderungen
  • Kapitalverhältnisse und Beteiligungen
Fazit: Das Firmenbuch ist kein simples Telefonbuch – es ist ein rechtssicherer Datensatz, der für Behördengänge, Verträge und Compliance unverzichtbar ist. Für Gründer und Geschäftsführer ist es die Pflichtlektüre vor jeder Unterschrift. Für Investoren die erste Station bei der Due Diligence.

Wie führe ich eine Firmenbuchabfrage durch?

Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Online-Abfrage

Die Abfrage erfolgt über die offizielle Webseite firmenbuch.at oder über das Portal JustizOnline (Justizonline.gv.at – Bürgerportal der österreichischen Justiz). Beide Wege führen zur selben Datenbank – die Benutzeroberfläche unterscheidet sich leicht, der Datenbestand ist identisch.

  1. Rufen Sie firmenbuch.at – Offizielles Firmenbuch-Portal auf.
  2. Wählen Sie „Firmenbuchabfrage“ aus dem Menü.
  3. Geben Sie den Firmenname, die Firmenbuchnummer oder das zuständige Gericht ein.
  4. Klicken Sie auf „Suchen“ – der kostenlose Basisauszug wird sofort angezeigt.
Der Trick

Wenn Sie die Firmenbuchnummer nicht kennen, suchen Sie über den Namen – das System findet auch Teilübereinstimmungen. Für eine präzise Suche geben Sie den Firmennamen exakt ein.

Abfrage über Justiz Online und firmenbuch.at

Fazit: Die Abfrage ist in zwei Klicks erledigt. Der Basisauszug ist kostenlos und liefert die aktuellen Stammdaten. Wer einen rechtsverbindlichen Auszug braucht, kommt um die Gebühr nicht herum. Für private Recherchen reicht der kostenlose Einstieg völlig.

Ist die Firmenbuchabfrage in Österreich kostenlos?

Kostenloser Basisauszug vs. kostenpflichtiger Vollauszug

Ein weit verbreiteter Irrtum: Die Abfrage des Firmenbuchs ist nicht pauschal kostenlos – sie ist teilweise kostenlos. Die Unterscheidung ist entscheidend und hängt davon ab, welche Daten Sie benötigen und ob Sie eine amtliche Bestätigung brauchen.

Der Basisauszug mit Grunddaten ist kostenlos. Dazu gehören Firmenname, Rechtsform, Sitz, Geschäftsführung und die Firmenbuchnummer. Ein amtlicher Vollauszug – der für Behördengänge oder notarielle Beurkundungen benötigt wird – kostet eine Gebühr. Laut dem Bundesministerium für Justiz beträgt diese Gebühr 15,00 Euro für den Auszug beim Gericht (Bundesministerium für Justiz – Gebührenverordnung).

Das Paradox

Der vom Gericht ausgedruckte Auszug ist inhaltlich völlig identisch mit dem amtlich hergestellten Firmenbuchauszug. Der Unterschied liegt in der Rechtsverbindlichkeit – und die kostet.

Kosten für amtliche Auszüge

  • Ein beglaubigter Firmenbuchauszug beim Gericht: 15,00 Euro (Bundesministerium für Justiz – Gebühren)
  • Ein elektronisch signierter Stichtagsauszug: ebenfalls 15,00 Euro (USP.gv.at – Elektronischer Auszug)
  • Kostenlose Alternativen wie OpenFirmenbuch bieten keine amtlichen Auszüge
Fazit: Die kostenlose Abfrage reicht für die erste Recherche. Sobald ein amtlicher Stempel erforderlich ist – etwa für die Gewerbeanmeldung oder einen Grundbuchseintrag – sind 15 Euro fällig. Das ist der Preis für Rechtssicherheit.

Wie erhalte ich einen amtlichen Firmenbuchauszug?

Online-Bestellung über firmenbuch.at

  1. Rufen Sie firmenbuch.at – Offizielles Firmenbuch-Portal auf.
  2. Geben Sie die Firmenbuchnummer oder den Firmennamen ein.
  3. Wählen Sie „Amtlichen Auszug bestellen“.
  4. Bezahlen Sie per Kreditkarte oder Online-Überweisung.
  5. Der Auszug wird sofort als PDF mit elektronischer Signatur ausgestellt.

Beantragung beim zuständigen Landesgericht

  • Alternativ können Sie den Auszug persönlich beim Landesgericht beantragen (Österreich.gv.at – Gerichtsstandorte)
  • Der Auszug ist tagesaktuell und rechtsverbindlich
  • Die Gebühr beträgt auch hier 15,00 Euro
Achtung

Der elektronisch signierte Stichtagsauszug ist rechtlich dem Papierauszug gleichgestellt. Für viele Behördengänge reicht die digitale Version – fragen Sie vorher nach, ob das zuständige Amt das akzeptiert.

Fazit: Der Weg zum amtlichen Auszug ist einfach und digital. Wer online bestellt, spart sich den Gang zum Gericht. Die elektronische Signatur ist rechtssicher und wird von den meisten Behörden anerkannt.

Was ist die Firmenbuchnummer?

Aufbau der Firmenbuchnummer

  • Die Firmenbuchnummer ist eine eindeutige Kennung für jedes eingetragene Unternehmen (USP.gv.at – Firmenbuchnummer)
  • Sie besteht aus einer Zahl und dem Kürzel des Gerichts (z. B. 123456a) (Österreich.gv.at – Nummernaufbau)
  • Das Kürzel gibt das zuständige Landesgericht an (FN für Wien, FR für Graz usw.)

Wie findet man die Nummer eines Unternehmens?

  • Über die kostenlose Suche auf firmenbuch.at – Firmenbuch-Suche
  • Über das Portal JustizOnline (Justizonline.gv.at – Bürgerportal)
  • Wenn die Firmenbuchnummer nicht bekannt ist, kann über den Namen des Rechtsträgers gesucht werden (USP.gv.at – Suchmöglichkeiten)
  • Auch eine Personensuche ist möglich – erfassen Sie den Namen einer Geschäftsführerin oder eines Gesellschafters (USP.gv.at – Personensuche)
Fazit: Die Firmenbuchnummer ist der Schlüssel zu allen weiteren Informationen. Ohne sie wird die Suche mühsamer – aber dank der Namens- und Personensuche kein Hindernis.

„Das Firmenbuch dient der Rechtssicherheit im Wirtschaftsverkehr. Jeder kann sich über die rechtlichen Verhältnisse eines Unternehmens informieren, bevor er Verträge abschließt.“

Österreich.gv.at – Amtliches Lexikon der österreichischen Verwaltung

„Für viele Unternehmen ist der Firmenbuchauszug der erste Schritt zur Beantragung von Förderungen oder zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen. Die Daten müssen aktuell sein – und sie sind es.“

USP.gv.at – Unternehmensservice Portal der österreichischen Bundesregierung

Für jeden, der in Österreich ein Unternehmen gründet, kauft oder mit einem solchen Verträge schließt, ist die Wahl klar: Der kostenlose Basisauszug liefert den ersten Überblick. Wer Rechtssicherheit braucht, investiert 15 Euro in den amtlichen Auszug. Der Aufwand ist gering, der Gewinn an Transparenz und Sicherheit dagegen groß.

Der Nutzer entscheidet selbst: Für die schnelle Recherche genügt der Gratis-Einstieg, für rechtsverbindliche Dokumente sind die 15 Euro gut angelegt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Firmenbuch und Handelsregister?

Das Firmenbuch ist die österreichische Bezeichnung für das Handelsregister. Die Begriffe werden synonym verwendet, wobei „Firmenbuch“ die offizielle Bezeichnung in Österreich ist, während „Handelsregister“ eher in Deutschland und der Schweiz gebräuchlich ist (Österreich.gv.at – Begriffsklärung).

Kann ich das Firmenbuch auch ohne Internet abfragen?

Ja, Sie können einen Auszug persönlich beim zuständigen Landesgericht beantragen. Die Gebühr beträgt auch hier 15,00 Euro. Der Ausdruck vor Ort ist inhaltlich identisch mit der Online-Version (Österreich.gv.at – Persönliche Abfrage).

Wie lange bleiben Daten im Firmenbuch gespeichert?

Daten bleiben grundsätzlich dauerhaft gespeichert. Gelöschte historische Daten können auf Wunsch bei einer Firmenbuchabfrage mit ausgegeben werden (USP.gv.at – Datenaufbewahrung).

Brauche ich für eine Firmenbuchabfrage ein Konto?

Nein, für die kostenlose Basisabfrage ist kein Konto erforderlich. Für die Bestellung eines amtlichen Auszugs müssen Sie eine Zahlungsmethode angeben, aber auch dafür ist keine Registrierung nötig (firmenbuch.at – Nutzungsbedingungen).

Welche Rechtsformen müssen ins Firmenbuch eingetragen werden?

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG), eingetragene Einzelunternehmen und bestimmte Genossenschaften sind eintragungspflichtig. Freiberufler und Kleingewerbetreibende ohne Eintragungspflicht können sich freiwillig eintragen lassen (Österreich.gv.at – Eintragungspflicht).

Was kostet die Eintragung einer GmbH ins Firmenbuch?

Die Kosten variieren je nach Gesellschaftsvertrag, Notargebühren und Gerichtskosten. Eine grobe Schätzung liegt zwischen 200 und 500 Euro für die Eintragung selbst, plus Notarkosten für die Beglaubigung (USP.gv.at – Eintragungskosten).

Kann ich einen Firmenbuchauszug für eine ausländische Firma anfordern?

Das österreichische Firmenbuch enthält nur österreichische Unternehmen. Für Firmen aus anderen Ländern müssen Sie das jeweilige nationale Handelsregister nutzen. In der EU gibt es zentrale Zugänge über das Europäische Justizportal (Österreich.gv.at – Ausländische Register).

Ist der elektronische Auszug genauso gültig wie der Papierauszug?

Ja, seit der Umstellung auf das elektronische Firmenbuch im Jahr 2001 sind elektronisch signierte Auszüge rechtlich den Papierauszügen gleichgestellt. Für Behörden und Gerichte ist die digitale Version vollwertig (USP.gv.at – Elektronische Signatur).